Bei Antragstellung um Asyl, bat ich um deutschsprachige Vernehmungen, allerdings fanden die Vernehmungen in italienisch statt.Ich bin zwar italienischer Staatsbuerger, bin aber in Deutschland aufgewachsen, wo ich Schule und auch mein Berufsleben hatte. So wunderte ich mich nicht als ich einen negativen Bescheid erhielt. Grund war allerdings das ich als EU-Buerger in der Schweiz, wegen ein Abkommen zwischen der Schweiz und der EU, kein Asyl bekommen kann. Was meiner Meinung nach gegen die Menschenrechte verstoesst. Mir wurde mitgeteilt das falls ich Einspruch einlegen will mir eine Rechtsberatung mit Anwalt zu stehe. So ging ich zu dieser Rechtsberatung und sprach mit dem Anwalt, dieser sagte mir, das Sie fuer meinem Fall weder Zeit noch Geld zur Verfuegung haetten, so musste ich dann den Einspruch selber schreiben. Fuer mich war das ganze Verfahren unfair und nach 7 Wochen erhielt ich eine Fahrkarte sowie alle meine Unterlagen und man teilte mir mit das mein Einspruch abgelehnt wurde. Somit verliess ich die Schweiz und fuhr nach Oesterreich um nun hier politisches Asyl zu bekommen. und was voher geschehen ist >> lesen Sie hier weiter |